1.800 Euro Strafe für Plakat mit Karl Lauterbachs angeblichem Hitlergruß
Frauke Mans1.800 Euro Strafe für Plakat mit Karl Lauterbachs angeblichem Hitlergruß
Ein bayerischer Demonstrant wurde zu einer Strafe von 1.800 Euro verurteilt, weil er auf einem Plakat ein Bild von Karl Lauterbach gezeigt hatte. Das Gericht urteilte, dass die Abbildung einen Hitlergruß suggeriere – obwohl der Politiker die Geste nicht ausführte. Der Fall dreht sich um eine Gewerkschaftskundgebung im Jahr 2022, bei der Lauterbach auf einem Standfoto zu sehen war.
Auf dem Plakat des Demonstranten waren zudem zwei weitere Männer von einer Anti-Lockdown-Veranstaltung aus dem Jahr 2020 abgebildet. Doch nur Lauterbachs Bild führte zu rechtlichen Konsequenzen.
Der Angeklagte hatte Lauterbachs Abbildung mit denen von Michael F. und Arthur H. kombiniert, die 2020 bei einer Demonstration gegen Corona-Beschränkungen aufgetreten waren. Michael F. war zuvor zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilt worden, weil er eine Geste gezeigt hatte, die er als bloßes Winken bezeichnete – Gerichte werteten sie jedoch als Hitlergruß. Mit dem Plakat wollte der Demonstrant eine Parallele zwischen den drei Personen ziehen.
Das Gericht entschied, dass Lauterbachs Standfoto fälschlich als Hitlergruß interpretiert werden könne, obwohl die Geste nur in Bewegung eindeutig erkennbar sei. Sachverständige wiesen darauf hin, dass bestimmte Standbilder in Kombination mit bestimmten Elementen den Eindruck eines Hitlergrußes erwecken könnten. Tatsächlich habe der Politiker die Geste bei der Kundgebung 2022 jedoch nicht ausgeführt.
Verurteilt wurde der Demonstrant nicht wegen der Abbildungen von Michael F. und Arthur H., sondern ausschließlich wegen der Verwendung von Lauterbachs Foto. Die Richterin bezog sich in ihrer Begründung auch auf die Aussage des Angeklagten, die deutsche Justiz sei politisiert und unterdrücke abweichende Meinungen. Dieses Argument trug mit zur Verurteilung bei.
Die Strafe von 1.800 Euro bezieht sich somit nur auf die Nutzung von Lauterbachs Bild, nicht auf die beiden anderen Männer. Der Fall zeigt, wie Standbilder rechtlich als nationalsozialistische Symbolik gewertet werden können – selbst ohne klare Beweise. Auch die Behauptung des Demonstranten, das Justizsystem sei voreingenommen, spielte bei dem Urteil eine Rolle.






