Black Friday: Diese Zollfallen lauern bei Online-Bestellungen aus dem Ausland
Raissa LangernBlack Friday: Diese Zollfallen lauern bei Online-Bestellungen aus dem Ausland
Black Friday läutet die hektische Vorweihnachts-Einkaufssaison im Internet ein. Während Verbraucher Geschenke und Waren aus dem Ausland bestellen, kommen Zollbestimmungen ins Spiel. Manche Pakete können je nach Herkunft und Inhalt mit Zusatzgebühren oder Einschränkungen belegt werden.
Sendungen aus Ländern außerhalb der EU unterliegen oft Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer. Geschenke zwischen Privatpersonen sind bis zu einem Wert von 45 Euro zollfrei. Bei höherwertigen Artikeln müssen Empfänger unter Umständen vor der Zustellung Gebühren begleichen.
Speditionen übernehmen in der Regel die Zollformalitäten und fungieren als Bürge für anfallende Abgaben. Allerdings berechnen sie dafür eine separate Servicegebühr. Fehlen Zollangaben oder sind sie unvollständig, kann der Empfänger gezwungen sein, die Abfertigung selbst vorzunehmen.
Bestimmte Waren unterliegen strengeren Kontrollen. Auf Alkohol und Tabakwaren werden Verbrauchsteuern fällig – selbst bei Lieferungen aus anderen EU-Ländern. Lebensmittel können aus gesundheitlichen Gründen beschränkt oder verboten sein. Erzeugnisse aus bedrohten Arten erfordern Sondergenehmigungen (CITES-Dokumente). Zudem beschlagnahmt und vernichtet der Zoll gefälschte oder unsichere Produkte bei der Entdeckung.
Online-Käufer sollten vor Bestellungen aus dem Ausland die Zollvorschriften prüfen. Je nach Artikel und Herkunft können Gebühren, Genehmigungen oder Beschränkungen anfallen. Wer sich im Voraus informiert, vermeidet Verzögerungen oder unerwartete Kosten.






