19 April 2026, 10:31

Bundestag beschließt Reform des Staatsangehörigkeitsrechts – doch sie gilt noch nicht

Schwarz-weißes Bild einer Kopie des ersten Entwurfs der deutschen Verfassung, das eine handgezeichnete Straßenszene mit einem Fahnenmast, Gebäuden, Bäumen und Himmel zeigt.

Bundestag beschließt Reform des Staatsangehörigkeitsrechts – doch sie gilt noch nicht

Der Bundestag hat eine Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Die Abstimmung fand am 19. Januar 2024 statt, doch die Änderungen treten nicht sofort in Kraft. Vorerst gelten weiterhin die bisherigen Regelungen.

Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz wurde zwar am 19. Januar 2024 vom Bundestag verabschiedet, doch bleiben die bestehenden Vorschriften vorerst unverändert. Bevor die Neuregelungen wirksam werden, müssen sie zunächst das vollständige Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat auf seiner Website Details zu den geplanten Änderungen veröffentlicht. Die Behörden bitten die Bevölkerung jedoch, von Anfragen per Telefon vorerst abzusehen.

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Bis auf Weiteres laufen alle Einbürgerungsverfahren nach dem alten System ab. Aktualisierungen wird es erst geben, sobald die Reform offiziell in Kraft tritt. Weitere Informationen sind weiterhin über die Internetseite des Ministeriums abrufbar.

Quelle