07 June 2026, 14:28

Deutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – und riskiert Klagen aus Brüssel

Deutschland verstößt gegen EU-Regeln zur Lohngleichheit

Deutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – und riskiert Klagen aus Brüssel

Deutschland verpasst EU-Frist für neue Lohntransparenzgesetze

Deutschland hat die EU-Frist zur Einführung neuer Lohntransparenzregeln verpasst und verstößt damit seit Montag gegen europäisches Recht. Die Maßnahmen sollten die geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede bekämpfen, indem Arbeitnehmer:innen mehr Rechte auf Gehaltsinformationen erhalten. Unternehmen und Behörden müssen nun mit möglichen Klagen aus Brüssel rechnen.

Die EU-Lohntransparenzrichtlinie setzte den Mitgliedstaaten den 7. Juni 2026 als endgültigen Stichtag für die Umsetzung der Vorschriften. Deutschland kam dieser Verpflichtung nicht nach und befindet sich damit im Verstoß gegen EU-Recht. Die Europäische Kommission könnte nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das Land einleiten.

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Nach den neuen Regelungen können Beschäftigte Daten zu den durchschnittlichen Gehältern für vergleichbare Positionen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, anfordern. Unternehmen mit 100 oder mehr Mitarbeiter:innen müssen zudem regelmäßig Berichte zu ihren geschlechtsspezifischen Lohnunterschieden veröffentlichen. Arbeitgeber sind außerdem verpflichtet, in Stellenausschreibungen die Einstiegsgehälter anzugeben und dürfen Bewerber:innen nicht nach ihren früheren Einkommen fragen.

Die Verzögerung Deutschlands erfolgt trotz des anhaltenden geschlechtsspezifischen Lohngefälles in der EU, das derzeit bei 11,1 % liegt. In Deutschland verdienen Frauen laut Eurostat-Zahlen von 2024 15,6 % weniger pro Stunde als Männer. Die vorherige Bundesregierung hatte sich 2023 bei der EU-Abstimmung über die Richtlinie der Stimme enthalten.

Aus Berlin hieß es, die Anpassung der nationalen Gesetze werde in den kommenden Monaten erfolgen. Eine vollständige Umsetzung der EU-Vorgaben wird nun für frühes 2027 erwartet.

Durch die verpasste Frist drohen Deutschland rechtliche Konsequenzen seitens der Europäischen Kommission. Sobald die Regeln in Kraft treten, müssen Unternehmen Gehaltsdaten offenlegen und dürfen keine Fragen zur Gehaltshistorie mehr stellen. Die Änderungen zielen darauf ab, die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen in der gesamten EU zu verringern.

Quelle