07 June 2026, 12:27

Erdinger Restaurant mit 12.000 Euro Strafe wegen illegaler Beschäftigung bestraft

HZA-LA: Illegale Aufenthaltsermittlung bei Kontrollen - Erfolgreiche Finanzkontrolle der Landshuter Zollbeamten

Erdinger Restaurant mit 12.000 Euro Strafe wegen illegaler Beschäftigung bestraft

Ein asiatisches Restaurant in Erding ist mit einer Geldstrafe belegt worden, nachdem Behörden illegale Beschäftigung und Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht aufgedeckt hatten. Der Fall begann mit einer Routinekontrolle im April 2023, die zu weiteren Ermittlungen und schließlich zu einer Strafe von 12.000 Euro für den Besitzer führte.

Im April 2023 führte das Hauptzollamt Landshut eine Überprüfung im Restaurant durch. Dabei wurden zwei Staatsangehörige eines asiatischen Landes ohne gültige Arbeitserlaubnis angetroffen. Bei einer Nachkontrolle stellten die Behörden fest, dass drei weitere Personen illegal in Deutschland lebten.

Die Männer hatten zwar Pässe und Aufenthaltstitel anderer EU-Länder vorgelegt. Diese Dokumente berechtigten jedoch nur zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen – eine Frist, die sie deutlich überschritten hatten.

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Das Amtsgericht Erding erließ später einen rechtskräftigen Strafbefehl. Im August 2023 wurde der Restaurantbesitzer wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro verurteilt.

Das Urteil ist nun rechtskräftig, eine weitere Berufung ist nicht mehr möglich. Der Besitzer muss die Strafe zahlen. Der Fall unterstreicht die Konsequenzen, die die Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Papiere nach sich ziehen kann. Die Behörden haben bestätigt, dass das Verfahren damit abgeschlossen ist.

Quelle