27 March 2026, 16:32

Fiktive Bescheinigung: So reisen Ausländer mit abgelaufenem Aufenthaltstitel ins Ausland

Nahaufnahme einer Passseite mit einem Visumstempel mit gedrucktem Text und Zahlen.

Fiktive Bescheinigung: So reisen Ausländer mit abgelaufenem Aufenthaltstitel ins Ausland

Ausländer in Deutschland, die Reisen ins Ausland planen, müssen ihre Dokumente sorgfältig prüfen. Ein gültiger Aufenthaltstitel ist für die Ausreise erforderlich, doch Verzögerungen bei der Verlängerung können zu Problemen führen. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt für manche Betroffene eine vorübergehende Lösung infrage: die fiktive Bescheinigung.

Nach deutschem Recht ermöglicht eine fiktive Bescheinigung gemäß § 81 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes Auslandsreisen – allerdings nur, wenn sie explizit auf dieser Rechtsgrundlage ausgestellt wurde. Das Dokument gilt für Reisen ins Ausland, sofern der Reisende einen gültigen Pass vorweisen kann. Eine Bescheinigung nach § 81 Absatz 3 berechtigt hingegen nicht zur Ausreise.

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Um eine fiktive Bescheinigung zu beantragen, müssen Betroffene zunächst einen Antrag auf Verlängerung ihres Aufenthaltstitels stellen. Nach der Einreichung können sie die Bescheinigung per E-Mail unter [email protected] anfordern. Besonders vor und während der Hauptreisezeiten – etwa zu Weihnachten und Neujahr – kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.

Inhaber einer Niederlassungserlaubnis oder eines Daueraufenthalts-EU sind von solchen Einschränkungen nicht betroffen, da diese Titel unbefristet gelten. Dennoch sollten alle Reisenden die Einreisebestimmungen ihres Ziellands prüfen. Deutsche Staatsbürger finden entsprechende Hinweise auf der Website des Auswärtigen Amts, während Ausländer sich an die Botschaften oder Konsulate der bereisten Länder wenden müssen.

Wichtig: Das Hauptidentifikationsdokument muss während der gesamten Reise gültig bleiben. Wer auf eine fiktive Bescheinigung angewiesen ist, sollte vor Abreise prüfen, auf welcher Rechtsgrundlage sie ausgestellt wurde. Ohne die richtigen Papiere droht die Verweigerung der Einreise an der Grenze.

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