Gericht erklärt Google für KI-Falschbehauptungen in Suchergebnissen haftbar
Arnd JunckenGericht erklärt Google für KI-Falschbehauptungen in Suchergebnissen haftbar
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass Google direkt für falsche Behauptungen in seinen KI-generierten Suchzusammenfassungen verantwortlich ist. Der Richterspruch folgt auf einen Fall, in dem zwei Münchner Verlagshäuser fälschlicherweise mit Betrug und unethischen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht wurden. Das Urteil besagt zudem, dass KI-generierte Aussagen schwächere Schutzrechte durch die Meinungsfreiheit genießen als von Menschen verfasste Inhalte.
Das Gericht stellte fest, dass Googles KI-Zusammenfassungen Behauptungen enthielten, die in keiner der verlinkten Suchergebnisse zu finden waren. Diese Aussagen wurden als eigenständige Bewertungen durch Google gewertet – nicht lediglich als Wiedergabe bereits vorhandener Online-Inhalte. Daher wiesen die Richter das Argument des Konzerns zurück, Nutzer könnten die Zusammenfassungen durch Überprüfung der Quellen selbst verifizieren.
Google wurde in dem Urteil als unmittelbarer Störer eingestuft und nicht als neutraler Host. Diese Einordnung bedeutet, dass sich das Unternehmen nicht auf Haftungsbefreiungen nach dem Digital Services Act berufen kann, die normalerweise Hosting-Anbieter schützen. Frühere Urteile, die die Haftung von Suchmaschinen einschränkten, wurden als nicht relevant eingestuft, da KI-Zusammenfassungen grundlegend anders als klassische Suchergebnisse bewertet wurden.
Neben der Verurteilung Googles zur Verantwortung ordnete das Gericht an, dass das Unternehmen 80 Prozent der Prozesskosten trägt. Die verbleibenden 20 Prozent wurden zu gleichen Teilen zwischen den beiden Klägern aufgeteilt.
Die Entscheidung schafft einen Präzedenzfall, der sich auch über Deutschland hinaus auf KI-generierte Inhalte auswirken könnte. Sie macht deutlich, dass KI-Zusammenfassungen nicht denselben rechtlichen Schutz wie menschliche Äußerungen genießen. Unternehmen, die ähnliche Technologien nutzen, könnten künftig stärker für Ungenauigkeiten in automatisierten Ausgaben haftbar gemacht werden.






