Gericht stoppt Linkspartei: AfD-Abgeordnete gewinnen Prozess um Parkinson-Vorwürfe
Raissa LangernGericht stoppt Linkspartei: AfD-Abgeordnete gewinnen Prozess um Parkinson-Vorwürfe
Ein deutsches Gericht hat in einem Rechtsstreit zwischen 13 AfD-Abgeordneten und der Linkspartei zugunsten der AfD-Politiker entschieden. Das Oberlandesgericht Rostock untersagte zwei Kreisverbänden der Linken, die Behauptung zu wiederholen, AfD-Politiker hätten die Parkinson-Symptome eines politischen Gegners verspottet. Der Richterspruch folgt auf eine hitzige Auseinandersetzung während einer Landtagssitzung im April 2025.
Der Konflikt war eskaliert, als der Linkspartei-Abgeordnete Dirk Bruhn AfD-Politikern vorwarf, seine Parkinson-Erkrankung nachgeahmt zu haben. Die AfD wies die Vorwürfe zurück, woraufhin 13 ihrer Abgeordneten gerichtlich gegen die Wiederholung der Anschuldigungen in einer Pressemitteilung der Linken vorgingen.
Ein erster Antrag war vom Landgericht Rostock teilweise abgelehnt worden. Das Oberlandesgericht urteilte jedoch später, dass die Äußerungen der Linkspartei die persönlichen Rechte der AfD-Abgeordneten verletzt hätten. Die Richter verwiesen auf fehlende Zeugen und kamen zu dem Schluss, dass sich der Vorwurf weder eindeutig als wahr noch als falsch erweisen lasse.
Das Gericht räumte zwar ein, dass Politiker einer strengeren öffentlichen Prüfung unterlägen, betonte aber, dass persönliche Angriffe zu weit gingen. Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult bezeichnete das Urteil als Bestätigung, während der AfD-Abgeordnete Thore Stein der Linkspartei vorwarf, wissentlich falsche Behauptungen verbreitet zu haben.
Laut Urteil müssen zwei Kreisverbände der Linken Teile der umstrittenen Pressemitteilung künftig nicht mehr verbreiten.
Die Entscheidung verhindert, dass die Linkspartei ihre Anschuldigungen ohne Belege wiederholt, und setzt damit eine Grenze, wo politische Kritik in eine persönliche Diffamierung umschlägt. Die betroffenen AfD-Abgeordneten begrüßten den Richterspruch als Schutz ihrer Rechte.






