Hindenburgs Flaggenverordnung von 1926 spaltete die Weimarer Republik weiter
Arnd JunckenHindenburgs Flaggenverordnung von 1926 spaltete die Weimarer Republik weiter
Die Flaggenstreitigkeiten der Weimarer Republik erreichten im Mai 1926 einen Wendepunkt. Reichspräsident Paul von Hindenburg erließ eine neue Verordnung, die die widerstreitenden Ansprüche an die nationalen Symbole ausgleichen sollte. Der Schritt folgte auf Jahre erbitterter Spaltung, in denen sich die politischen Lager zwischen Schwarz-Rot-Gold und den alten kaiserlichen Farben Schwarz-Weiß-Rot uneins waren.
Der Konflikt um die deutsche Flagge hatte bereits in der Revolutionszeit von 1918/19 begonnen. Die Spartakisten und später die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) setzten sich für Rot als Nationalfarbe ein. Gleichzeitig unterstützten Teile der Rechten zunächst Schwarz-Rot-Gold, während Liberale in der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) Schwarz-Weiß-Rot bevorzugten – aus der Hoffnung auf eine Wiedervereinigung mit Österreich und wegen Befürchtungen, der Handelsschifffahrt könnte sonst Nachteile entstehen.
Erst nach dem Verbot des Anschlusses Österreichs durch die Alliierten verhärteten sich die Fronten. Bis zur Reichspräsidentenwahl 1925 hatten sich zwei Blöcke gebildet: der „Schwarz-Rot-Gold-Volksblock“ und der „Schwarz-Weiß-Rot-Reichsblock“. Hindenburg, der Letzteren vertrat, gewann die Wahl.
Versuche, den Streit durch Kompromisse beizulegen, waren gescheitert. Die Nationalversammlung hatte zwar Schwarz-Rot-Gold als Nationalflagge beschlossen, während die Handelsflagge beide Farbkombinationen vereinte. Doch im Alltag blieben die Spannungen bestehen. Der Reichskunstwart Edwin Redslob sollte eine einheitliche „Reichsflagge“ entwerfen, scheiterte jedoch an der unversöhnlichen Polarisierung.
Anfang 1926 forderte die Deutschnationale Volkspartei (DNVP) die Rückkehr zu den kaiserlichen Farben. Der parteilose Reichskanzler Hans Luther, unter Druck von beiden Seiten, schlug eine neue Lösung vor. Daraufhin erließ Hindenburg am 5. Mai die zweite Flaggenverordnung. Sie schrieb vor, dass diplomatische Vertretungen außerhalb Europas sowohl die National- als auch die Handelsflagge hissen mussten. Die Entscheidung zielte darauf ab, die Linke und die Mitte zur vollständigen Akzeptanz von Schwarz-Rot-Gold zu bewegen – doch sie legte stattdessen die vertieften Gräben offen.
Hindenburg versuchte später in einem offenen Brief, die Gemüter mit dem Appell zu einem verfassungskonformen Kompromiss zu beruhigen. Doch die Verordnung hatte Luther politisch geschwächt, der nun von allen Seiten kritisiert wurde.
Die zweite Flaggenverordnung beendete den Streit nicht, sondern unterstrich die Unversöhnlichkeit der Lager. Im Ausland wehten nun zwei Flaggen nebeneinander – ein sichtbares Zeichen für den ungelösten Konflikt. Die Krise um die nationalen Symbole blieb ein Zündstoff in der labilen Demokratie der Weimarer Republik.






