Hubigs Reform soll Femizide künftig als Mord bestrafen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant Reform des Strafgesetzbuchs
Justizministerin Stefanie Hubig hat Pläne zur Reform des Strafrechts angekündigt. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, Tötungsdelikte mit geschlechtsspezifischen Motiven künftig systematisch als Mord und nicht als Totschlag zu werten. Bisher werden einige dieser Fälle mit milderen Anklagen abgeurteilt.
Nach geltendem Recht können Tötungen aus besitzergreifenden oder geschlechtsspezifischen Beweggründen zwar als Mord verfolgt werden. Doch in der Praxis stufen Gerichte sie mitunter als Totschlag ein – mit gravierenden Folgen: Während Mord mit lebenslanger Haft bestraft werden kann, sehen Totschlagsdelikte festgelegte Haftstrafen mit Aussicht auf vorzeitige Entlassung vor.
Hubigs Vorstoß soll diese Lücke schließen. Tötet jemand eine Frau allein wegen ihres Geschlechts, würde das Gesetz dies künftig ausdrücklich als Mord definieren. Die Bundesregierung will damit die Rechtsgrundlagen präzisieren und verhindern, dass solche Taten herabgestuft werden.
Die Reform reagiert auf Kritik, wonach die aktuelle Gesetzgebung die Schwere geschlechterbasierter Gewalt nicht ausreichend abbildet. Durch die Ausweitung des Mordtatbestands sollen Täter:innen künftig mit härteren Konsequenzen rechnen müssen.
Die geplanten Änderungen würden bedeuten, dass Tötungen aus geschlechtsspezifischer Feindseligkeit strengere Strafen nach sich ziehen – etwa lebenslange Haft statt der kürzeren Freiheitsstrafen beim Totschlag. Die Reform ist Teil einer umfassenderen Initiative zur Bekämpfung von Femiziden und zum besseren Schutz der Opfer.






