Ramelow kämpft gegen Gehaltsdeckel der Linken – und scheitert vorerst
Bodo Ramelow, Vizepräsident des Bundestags, gerät mit der eigenen Partei in Konflikt, nachdem diese Pläne vorlegt, die Gehälter von Abgeordneten zu deckeln. Der Bundesvorstand der Linken will, dass Mitglieder im Bundestag und im Europäischen Parlament ihre Einkünfte auf den Durchschnittslohn eines Arbeitnehmers begrenzen. Ramelow hält den Vorschlag für verfassungswidrig und hat rechtliche Schritte eingeleitet, um ihn zu blockieren.
Der Streit eskalierte, als der Parteivorstand der Linken seinen Antrag zur Durchsetzung der Gehaltsgrenze vorlegte. Ramelow reagierte mit einem Antrag an die Bundesschiedsgerichtskommission der Partei. Er beantragte eine einstweilige Verfügung, um zu verhindern, dass der Antrag auf dem anstehenden Parteitag zur Abstimmung kommt.
Die ehrenamtlichen Parteirichter wiesen seinen Antrag jedoch zurück. Sie urteilten, dass Ramelows Begehren auf gerichtliche Intervention voraussichtlich unzulässig sei. In ihrer Begründung hießen sie, es fehle ihm an einem berechtigten Rechtsschutzbedürfnis, da die Gehaltsgrenze noch nicht vom Parteitag beschlossen worden sei.
Ramelow akzeptierte das Urteil nicht und legte Berufung ein. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtete sowohl über die Entscheidung des Schiedsgerichts als auch über seine Anfechtung. Über den Ausgang seiner Berufung ist noch nicht entschieden, was die Zukunft des Antrags vor der Abstimmung auf dem Parteitag ungewiss macht.
Die Entscheidung des Schiedsgerichts bleibt vorerst bestehen, doch Ramelows Berufung könnte das Ergebnis noch ändern. Sollte der Parteitag die Gehaltsgrenze beschließen, hätte dies direkte Auswirkungen auf die Einkünfte der Linken-Abgeordneten. Der Konflikt zeigt die Spannungen zwischen Parteiführung und gewählten Vertretern über die Frage der Gehaltsbegrenzungen auf.






