Regensburg verzichtet auf Kauf des Kaufhof-Gebäudes – und setzt auf Planungshoheit
Gotthilf WellerRegensburg verzichtet auf Kauf des Kaufhof-Gebäudes – und setzt auf Planungshoheit
Der Stadtrat von Regensburg hat sich gegen den Kauf des ehemaligen Kaufhof-Gebäudes am Neupfarrplatz entschieden – trotz ursprünglichem Interesse. Die Behörden erfuhren erst nachträglich vom Verkauf, als ihnen der notariell beglaubigte Kaufvertrag vorlag. Die Identität des Käufers bleibt unbekannt, und es gibt keine bestätigten Verbindungen zu einer Investorengruppe.
Der Rat hatte erwogen, sein Vorkaufsrecht geltend zu machen, lehnte dies jedoch wegen ungünstiger Vertragsbedingungen ab. Ausschlaggebend waren unter anderem ein bestehendes Erbbaurecht auf einem Teil des Grundstücks sowie die hohen Kosten für notwendige Sanierungen. Zudem vermutete die Stadt, dass der Vorschlag des Käufers für ein arabisch-islamisches Kulturkaufhaus eine Taktik war, um Druck auf die lokalen Behörden auszuüben.
Nun setzt der Stadtrat auf seine planungsrechtlichen Befugnisse, um die Zukunft des Gebäudes mitzugestalten. Strengere Bauvorschriften sollen eingeführt werden, um sicherzustellen, dass jede Umnutzung den städtischen Zielen entspricht. Dazu gehört die Schaffung eines Raums, der allen Bürgerinnen und Bürgern dient – mit flexiblen Nutzungsmöglichkeiten für das Altstadtareal.
Verhandlungen mit dem Käufer wären zwar möglich gewesen, doch die Stadt bewertete die bestehenden Vereinbarungen als zu restriktiv. Ohne direkten Kontakt zum neuen Eigentümer wird sich die Verwaltung auf Baugenehmigungen und Grundstücksveräußerungsgenehmigungen stützen, um Einfluss auf die Entwicklung des Standorts zu behalten.
Der Fokus liegt nun auf der Durchsetzung verschärfter Planungsvorgaben für das ehemalige Kaufhof-Gebäude. Durch eine Überarbeitung der Umnutzungsziele will die Stadt sicherstellen, dass das Gebäude im Sinne des öffentlichen Interesses genutzt wird. Die mangelnde Transparenz des Käufers macht die Planungshoheit zum wichtigsten Instrument des Stadtrats, um Gestaltungsmöglichkeiten zu behalten.






