Regensburger Discobesitzer wegen Schwarzarbeit zu 6.000 Euro Strafe verurteilt
Arnd JunckenRegensburger Discobesitzer wegen Schwarzarbeit zu 6.000 Euro Strafe verurteilt
Ein ehemaliger Discobesitzer in Regensburg ist zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden, weil er Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß angemeldet hatte. Im Rahmen des Falls wurden nicht gezahlte Sozialabgaben in Höhe von 8.546 Euro festgestellt. Die Behörden bestätigten die Sanktionen nach einer Untersuchung des Betriebs.
Die Disco war bereits in Betrieb, bevor offizielle Anmeldungen vorgenommen wurden. Die Beschäftigten wurden erst im Januar 2023 sozialversicherungspflichtig gemeldet, obwohl sie bereits seit November 2022 dort arbeiteten. Diese Verzögerung führte zu den ausstehenden Sozialbeiträgen.
Die Ermittlungen wurden von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Regensburg eingeleitet. Gerhard Pylipp, Leiter der FKS, betonte, dass solche Verstöße schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Der Besitzer muss nun nicht nur die Strafe zahlen, sondern auch die rückständigen Sozialversicherungsbeiträge begleichen.
Die Geldstrafe setzt sich aus 100 Tagessätzen zu je 60 Euro zusammen. Für weitere Auskünfte steht das Hauptzollamt Regensburg als Ansprechpartner zur Verfügung.
Der verurteilte Besitzer muss die 6.000 Euro Strafe sowie die 8.546 Euro an ausstehenden Sozialabgaben zahlen. Der Fall unterstreicht die Bedeutung einer rechtzeitigen Anmeldung von Mitarbeitern. Die Behörden haben das Ergebnis bestätigt und die Ermittlungen abgeschlossen.






