15 May 2026, 08:42

Umweltschützer klagen gegen bayerische Otterjagd in Natura-2000-Gebieten

Ein Otter auf einem Felsen in einem bewaldeten Gebiet umgeben von trockenen Blättern, Zweigen und Gras.

Umweltschützer klagen gegen bayerische Otterjagd in Natura-2000-Gebieten

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) haben rechtliche Schritte eingeleitet, um die Tötung von Fischottern in Bayern zu stoppen. Mit einer Normenkontrollklage wehren sie sich gegen eine Landesverordnung, die flächendeckende Otterabschüsse selbst in geschützten Natura-2000-Gebieten erlaubt. Der Vorstoß folgt auf einen kürzlichen Gerichtserfolg gegen ähnliche Regelungen in Oberfranken.

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Die aktuellen bayerischen Jagdregeln, unterstützt von Vize-Ministerpräsident Hubert Aiwanger, gestatten das ganzjährige Fangen und Erlegen von Ottern. Die Bestimmungen erlauben sogar nächtliche Jagd mit künstlichem Licht und nicht selektiven Fallen, was das Risiko von Tierverletzungen erhöht. Männliche Otter dürfen nach einer Wiegeprozedur getötet werden – trotz Bedenken hinsichtlich Tierquälerei und Rechtswidrigkeit.

DUH und LBV argumentieren, dass diese Praktiken gegen europäische Artenschutzgesetze verstoßen. Ihre Klage richtet sich nicht gegen Einzelfälle, sondern zielt darauf ab, die gesamte Verordnung für ungültig erklären zu lassen. Bei Erfolg würde das Urteil die Jagdregelungen in ganz Bayern kippen.

Bereits am 30. Juni 2025 hatte die DUH in einem Eilverfahren die Ottertötungen in Oberfranken vorläufig gestoppt. Zudem erzwang sie den Rückzug der letzten beiden Entnahmegenehmigungen in der Region und unterband so weitere Abschüsse während der laufenden Verfahren. Die Verbände werfen Bayern vor, den geschützten Status des Otters in zentralen Naturschutzgebieten zu untergraben.

Ein gerichtliches Urteil zugunsten von DUH und LBV würde die umstrittene Jagdverordnung landesweit außer Kraft setzen. Damit ließe sich die großflächige Fang- und Tötungspraxis nach den aktuellen Regeln verhindern. Der Ausgang des Verfahrens hängt nun davon ab, ob die bayerische Vorgehensweise mit dem europäischen Wildtier-Schutzrecht vereinbar ist.

Quelle