23-Jährige muss wegen unbezahltem Diebstahls-Strafenbescheid 45 Tage ins Gefängnis
Gotthilf Weller23-Jährige muss wegen unbezahltem Diebstahls-Strafenbescheid 45 Tage ins Gefängnis
Eine 23-jährige Rumänin wurde am Nürnberger Hauptbahnhof festgenommen, nachdem sie eine gerichtlich verhängte Geldstrafe nicht beglichen hatte. Die Behörden nahmen sie in Gewahrsam, um eine 45-tägige Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten, die anstelle der ausstehenden Zahlung verhängt worden war. Gegen die Frau lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München wegen Diebstahls vor.
Die Festnahme erfolgte, als Bundespolizisten die Frau am Bahnhof identifizierten. Sie war bereits aufgrund eines von den Münchner Staatsanwälten ausgestellten Haftbefehls gesucht worden. Die ursprüngliche Geldstrafe resultierte aus einer Verurteilung wegen Diebstahls, die sie jedoch nicht beglichen hatte.
Nach deutschem Recht können nicht gezahlte Geldstrafen in Freiheitsstrafen umgewandelt werden. In diesem Fall entschied das Gericht, dass 45 Tage Haft die offene Forderung ersetzen sollen. Die Frau muss nun die Strafe antreten, statt die Geldbuße zu zahlen.
Offizielle Statistiken darüber, wie viele ähnliche Festnahmen es in Deutschland im vergangenen Jahr gab, existieren nicht. Aus öffentlichen Unterlagen geht nicht hervor, wie viele Personen zwischen März 2025 und März 2026 wegen unbeglichener Geldstrafen im Zusammenhang mit Diebstahlsdelikten Ersatzfreiheitsstrafen verbüßen mussten.
Die Festnahme der Frau entspricht dem üblichen Vorgehen bei nicht gezahlten Geldstrafen in Deutschland. Sie bleibt für die vollen 45 Tage in Haft, sofern die Schuld nicht vorher beglichen wird. Der Fall verdeutlicht, wie Ersatzfreiheitsstrafen durchgesetzt werden, wenn Geldbußen nicht bezahlt werden.






