Bauunternehmer zu Bewährung verurteilt: Lohnbetrug und illegale Beschäftigung
Arnd JunckenBauunternehmer zu Bewährung verurteilt: Lohnbetrug und illegale Beschäftigung
Ein 47-jähriger Geschäftsführer eines Bauunternehmens im Landkreis Landshut ist wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Löhnen in neun Fällen verurteilt worden. Zudem sprach ihn das Gericht der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt bei drei Arbeitnehmern schuldig. Das Urteil lautet auf acht Monate Haft auf Bewährung.
Der Fall nahm seinen Anfang, als die Polizei bei einer Verkehrskontrolle einen der Arbeiter anhielt. Dieser fuhr ein Firmenfahrzeug, das dem Verurteilten gehörte. Die Ermittlungen ergaben später, dass der Mann über einen Zeitraum von zehn Monaten vier Arbeiter aus Südosteuropa für ein privates Bauprojekt beschäftigt hatte – ohne sie bei der Sozialversicherung anzumelden oder Beiträge abzuführen.
Drei dieser Arbeiter verfügten nicht über die erforderlichen Aufenthaltstitel für eine Erwerbstätigkeit. Der Verurteilte ermöglichte ihren illegalen Aufenthalt, indem er sie beschäftigte. Im Laufe der Ermittlungen stellte sich zudem heraus, dass er von demselben Bauunternehmen Lohnzahlungen erhalten hatte.
Die insgesamt vorenthaltenen Sozialabgaben – darunter Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung – beliefen sich auf über 28.215 Euro.
Die Bewährungsstrafe wurde nach Prüfung der Beweislage verhängt. Der Fall unterstreicht die rechtlichen Konsequenzen, die drohen, wenn Arbeitnehmer nicht angemeldet werden und Pflichtbeiträge nicht abgeführt werden. Für Presseanfragen steht das Hauptzollamt Landshut unter der Telefonnummer 0871-806-1031 oder per E-Mail an [email protected] zur Verfügung.






