Berlin startet digitales Mietregister – diese Regeln gelten für Vermieter und Mieter
Arnd JunckenBerlin startet digitales Mietregister – diese Regeln gelten für Vermieter und Mieter
Berlin führt vor der Sommerpause ein digitales Mietregister ein
Die Maßnahme soll Transparenz auf dem Berliner Mietmarkt schaffen und umfasst 1,8 Millionen Mietverträge. Sie bildet den Kern des Wohnsicherheitsgesetzes, das voraussichtlich am 2. Juli verabschiedet wird.
Das Register erfasst zentrale Daten zu Mietwohnungen, darunter Adresse, Größe, Zimmerzahl und Kaltmiete. Es prüft, ob die Mieten die gesetzlichen Obergrenzen des Berliner Mietendeckels überschreiten. Neue Verträge dürfen die ortsübliche Vergleichsmiete um maximal 10 % übersteigen; als überhöht gelten Mieten, die mehr als 20 % darüber liegen.
Besonders wucherische Mieten – also solche, die die Vergleichsmiete um über 50 % übertreffen – könnten als Straftatbestand gewertet werden. Vermieter, die gegen die Regeln verstoßen, müssen mit verwaltungsrechtlichen oder strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Mieter könnten ohne Rechtsstreit Mietsenkungen erhalten, da Vermieter ihre Forderungen anpassen müssen, um gesetzeskonform zu bleiben.
Die rot-schwarze Koalitionsregierung erwartet, dass das Register überhöhte Mieten eindämmt und die Einhaltung der Vorschriften verbessert. Zudem könnte es als Vorbild für andere Bundesländer dienen und eine Wende in der Mietenpolitik einläuten.
Das Mietregister wird im Rahmen des Wohnsicherheitsgesetzes eingeführt. Es schafft ein klares System zur Überwachung und Durchsetzung der Mietobergrenzen. Die Koalition ist überzeugt, dass es überzogene Mieten begrenzen und für andere Regionen Maßstäbe setzen wird.






