28 March 2026, 20:35

BGH-Urteil: Bauunternehmen zahlt volle Reparaturkosten für mangelhaften Silo nach Jahren

Schwarzes und weißes Foto eines großen Risses im Boden, wahrscheinlich ein Entwässerungskanal, mit einem sichtbaren Wasserzeichen auf der linken Seite.

BGH-Urteil: Bauunternehmen zahlt volle Reparaturkosten für mangelhaften Silo nach Jahren

Ein jahrelanger Rechtsstreit um einen mangelhaften Silo hat mit einem endgültigen Urteil sein Ende gefunden. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass das Bauunternehmen die vollen Reparaturkosten tragen muss – selbst nach Jahren der Nutzung. Der Fall begann, als ein Landwirt kurz nach der Installation des Silos im Jahr 2010 Risse und unebene Oberflächen entdeckte.

Im Jahr 2010 hatte eine Baufirma für den Landwirten einen Befahrsilos errichtet. Schon wenig später zeigten sich Risse und Unebenheiten. Der Bauer leitete 2013 ein selbstständiges Beweisverfahren ein, um die Mängel begutachten zu lassen.

Bis 2015 hatte der Landwirt eine Klage auf 120.000 Euro eingereicht, um die Vorfinanzierung der Reparaturkosten abzudecken. Das Landgericht Ansbach gab ihm zunächst in vollem Umfang recht. Doch das Oberlandesgericht Nürnberg kürzte die Summe später um ein Drittel mit der Begründung, der Landwirt müsse sich aufgrund der langjährigen Nutzung an den Kosten beteiligen.

Der Fall landete schließlich vor dem Bundesgerichtshof. In einem richtungsweisenden Urteil stellte der BGH klar, dass in solchen Fällen kein "Neu-für-Alt-Abzug" greift. Selbst wenn der Auftraggeber über Jahre hinweg von der Nutzung profitiert hat, muss der Auftragnehmer die vollen Reparaturkosten tragen, um die ursprüngliche vertragliche Zusicherung zu erfüllen. Das Gericht präzisierte zudem, dass die Haftung für versteckte Mängel nur dann eingeschränkt ist, wenn die Risiken erkennbar und abwendbar waren – wie bereits 2026 vom Landgericht Coburg festgestellt.

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Mit dem endgültigen Urteil erhält der Landwirt nun den vertraglich zugesicherten, mangelfreien Silo. Das Bauunternehmen muss die gesamten Reparaturkosten übernehmen, unabhängig von der Nutzungsdauer der Anlage. Die Entscheidung unterstreicht den Grundsatz, dass Auftragnehmer ihre vertraglichen Verpflichtungen in vollem Umfang einhalten müssen.

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