Bund und Länder lockern Agrarregeln – Entlastung für kleine Betriebe ab 2026
Gotthilf WellerBund und Länder lockern Agrarregeln – Entlastung für kleine Betriebe ab 2026
Bund und Länder haben in Deutschland neue Vereinbarungen getroffen, um die landwirtschaftlichen Vorschriften zu lockern und rechtliche Klarheit für die Branche zu schaffen. Die Änderungen umfassen Ausnahmen für kleinere Betriebe, Anpassungen bei den Grünlandregelungen sowie finanzielle Zusagen für den Agrarsektor. Noch in diesem Monat wird eine hochrangige Arbeitsgruppe zudem eine Düngemittelstrategie vorstellen.
Ab dem 1. Januar 2026 entfallen für Betriebe unter 30 Hektar die Kontrollen und Sanktionen zur Fruchtfolge nach GLÖZ 7. Die Befreiung gilt rückwirkend und entlastet damit kleinere Landwirtschaftsbetriebe. Ökobetriebe sind bereits seit Jahresbeginn von mehreren GLÖZ-Anforderungen – darunter den Nummern 1, 3, 4, 5, 6 und 7 – ausgenommen.
Für die Umwandlung von Grünland wurde ein Stichtag festgelegt: Bauern müssen Dauergrünland oder Kleegrasflächen nicht umbrechen, wenn diese Flächen im Mehrfachantragssystem bis zum 1. Januar 2026 als Ackerland erfasst waren. Zudem wird die bisherige Fünfjahresfrist für Umwandlungen auf sieben Jahre verlängert – ebenfalls rückwirkend ab 2026.
Bei GLÖZ 6 darf Brachland künftig zur Schädlingsbekämpfung genutzt werden, etwa gegen die Schilf-Glasflügelzikade. Hierfür sind keine gesonderten Anträge mehr erforderlich. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir bestätigte unterdessen, dass die geplante Kürzung von 150 Millionen Euro im Rahmen des Planak-Umlageverfahrens dauerhaft vom Tisch ist.
Streit gibt es weiterhin über Fördermittel für die Modernisierung von Tierhaltungsanlagen, die der Tierwohlverbesserung dienen sollen. Dennoch arbeiten die Verantwortlichen daran, Rechtssicherheit für Landwirte vor Beginn der Düngeperiode 2027 zu schaffen. Die von einer hochrangigen Arbeitsgruppe erarbeitete Düngemittelstrategie wird Ende September auf der Herbst-Agrarministerkonferenz vorgestellt.
Ziel der Beschlüsse ist es, die Einhaltung der Vorschriften für Landwirte zu vereinfachen und gleichzeitig finanzielle sowie regulatorische Sorgen zu adressieren. Zu den zentralen Änderungen zählen rückwirkende Befreiungen, verlängerte Fristen und der Verzicht auf Mittelkürzungen. Die anstehende Düngemittelstrategie soll vor der Saison 2027 für weitere Klarheit sorgen.






