Bundesjustizministerium verschärft Auswahl für ehrenamtliche Richter und Schöffen
Frauke MansBundesjustizministerium verschärft Auswahl für ehrenamtliche Richter und Schöffen
Bundesjustizministerium plant strengere Überprüfungen für Schöffenkandidaten
Das Bundesjustizministerium will die Auswahlverfahren für ehrenamtliche Richter verschärfen. Geplant sind Änderungen im Bewerbungsprozess sowie die Verpflichtung zu schriftlichen Stellungnahmen der Bewerber. Ziel ist es, sicherzustellen, dass nur Personen mit klarer Bindung an demokratische Werte das Amt ausüben können.
Das Ministerium strebt an, gesetzlich festzuschreiben, dass ehrenamtliche Richter die freiheitlich-demokratische Grundordnung achten müssen. Zudem wird über Anpassungen im Auswahlverfahren nachgedacht, etwa durch schriftliche Erklärungen der Kandidaten.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert eine Beteiligung des Bundesamts für Verfassungsschutz bei der Überprüfung. Günter Krings, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, schlug ein bundesweit einheitliches, verpflichtendes Screening vor der Ernennung vor.
Die rechtspopulistische AfD lehnt die Pläne ab und hält die bestehenden Regelungen für ausreichend. Tobias Matthias Peterka, rechtspolitischer Sprecher der Partei, verwies darauf, dass Schöffen bereits jetzt die freiheitlich-demokratische Grundordnung anerkennen müssten.
Die geplanten Änderungen sollen die Überprüfung von ehrenamtlichen Richtern verschärfen. Das Ministerium will die Anforderungen gesetzlich verankern. Die Debatte darüber bleibt umstritten – die politischen Lager sind uneins über die Notwendigkeit strengerer Vorschriften.
