18 June 2026, 00:28

Gamsjagd im Kürnacher Wald nach Gerichtsurteil wieder erlaubt

Deutschland: Gericht verwirft Klage gegen Chamois-Abschussplan

Gamsjagd im Kürnacher Wald nach Gerichtsurteil wieder erlaubt

Gamsjagd im Kürnacher Wald bei Kempten nach Gerichtsentscheid wieder aufgenommen

Nach einer gerichtlichen Entscheidung darf im Kürnacher Wald bei Kempten wieder Gamswild bejagt werden. Das Verwaltungsgericht Augsburg wies am 22. Februar 2022 eine Klage ab und ebnete damit den Weg für die geplante Bejagung. Das Urteil bestätigte den Beschluss der Unteren Jagdbehörde, die mit der Maßnahme den Bestand der Tiere mit dem Schutz des Waldes in Einklang bringen will.

Der Bejagungsplan war zunächst von der Unteren Jagdbehörde beim Landratsamt Oberallgäu genehmigt worden. Er wurde in Abstimmung mit der Hegegemeinschaft Buchenberg erarbeitet und sieht eine Abschussquote von 15 Gämsen in acht Jagdrevieren vor. Die Behörde stützte ihre Entscheidung auf eine Ortsbegehung aus dem Jahr 2019 sowie weitere Untersuchungen zu Bestandszahlen und den Auswirkungen der Tiere auf den Wald.

Die Tierrechtsorganisation Wildes Bayern hatte gegen den Plan geklagt. Sie argumentierte, eine Zählung aus dem Jahr 2020 habe nur 18 Gämsen im Wald nachgewiesen – die Bejagung sei daher nicht vertretbar. Das Gericht hielt die Quote jedoch für angemessen und sah keine Gefahr für den Fortbestand der Art.

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Auf der baden-württembergischen Seite des Kürnacher Waldes war die Jagd bereits erlaubt. Mit der gerichtlichen Bestätigung darf nun auch auf der Allgäuer Seite wieder gejagt werden. Die genehmigte Abschussquote bleibt für die aktuelle Saison bei 15 Gämsen. Das Urteil stärkt den behördlichen Ansatz, den Tierbestand und die Waldschäden in Balance zu halten. Die Jagd im Kürnacher Wald wird unter diesen Bedingungen fortgesetzt.

Quelle