18 April 2026, 22:33

Gericht kippt Mietwagen-Kosten für Steinschläge – Tesla-Fahrer gewinnt Prozess

Ein Auto, das vor einem steinernen Gebäude mit einem Metalldach geparkt ist, mit einem Kreuzsymbol auf dem Gebäude, umgeben von Gras und Bäumen unter einem bewölkten Himmel.

Gericht kippt Mietwagen-Kosten für Steinschläge – Tesla-Fahrer gewinnt Prozess

Ein Münchner Gericht hat entschieden, dass Autofahrer nicht für Steinschläge an Mietwagen haftbar gemacht werden können. Der Richterspruch erfolgte nach einem Streit zwischen einem Tesla-Mieter und einem gewerblichen Anbieter über eine Rechnung in Höhe von 500 Euro. Das Amtsgericht München stufte solche Schäden als "unabwendbares Ereignis" ein, das außerhalb der Kontrolle des Fahrers liege.

Der Fall begann, als ein Kunde einen Tesla mietete und das Fahrzeug später mit einem Steinschlag in der Windschutzscheibe zurückgab. Die Autovermietung belastete ihn mit 500 Euro und berief sich dabei auf eine Klausel in den Mietbedingungen, die eine Selbstbeteiligung bei Schäden vorsah. Der Kunde weigerte sich zu zahlen und argumentierte, der Steinschlag sei weder vermeidbar gewesen noch seine Schuld.

Das Gericht prüfte die Klausel und erklärte sie für unwirksam. Es urteilte, dass Steinschläge ein typisches Risiko im Straßenverkehr seien – insbesondere auf Autobahnen – und dem Fahrer nicht angelastet werden könnten. Der Richter wies auch den Versuch der Vermietung zurück, den Kunden ohne Nachweis eines Verschuldens haftbar zu machen.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

In der Folge wurde das Unternehmen verpflichtet, die 500 Euro zurückzuerstatten. Zudem muss es die Prozesskosten des Klägers tragen, da das Gericht dessen Forderung in vollem Umfang stattgab.

Das Urteil schafft einen klaren Präzedenzfall für Autovermietungen in Deutschland. Kunden müssen künftig nicht mehr automatisch für Steinschläge aufkommen, da Gerichte diese nun als unabwendbar einstuften. Vermieter sind gezwungen, ihre Vertragsbedingungen an die Rechtsprechung anzupassen.

Quelle