Gericht stoppt Böhmermanns Satire über angebliche Russland-Verbindungen
Gotthilf WellerGericht stoppt Böhmermanns Satire über angebliche Russland-Verbindungen
Ein Münchner Oberlandesgericht hat in einem Verleumdungsprozess gegen den Satiriker Jan Böhmermann entschieden. Das Urteil untersagt ihm, die Behauptung zu wiederholen, Arne Schönbohm habe Verbindungen zum russischen Geheimdienst unterhalten. Die Entscheidung folgt auf einen Rechtsstreit über eine Sendung, in der Schönbohm nach eigener Aussage sein Ansehen und die nationale Sicherheit geschädigt sah.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Böhmermanns Äußerungen die persönlichen Rechte Schönbohms verletzt hätten. Es stellte fest, dass die Sendung den Eindruck erweckte, Schönbohm habe bewusst Kontakte zum russischen Geheimdienst gepflegt. Die Verteidigung Böhmermanns, der seine Aussagen als Satire darstellte, wurde von den Richtern zurückgewiesen.
Schönbohm hatte mindestens 100.000 Euro Schadensersatz gefordert, doch das Gericht lehnte diesen Antrag ab. Es verwies darauf, dass ein verfahrensrechtlicher Fehler von Schönbohms Anwälten seine Entschädigungsforderung geschwächt habe. Sein Rechtsbeistand hatte fälschlicherweise behauptet, Böhmermanns Team habe Schönbohm eine aktive Zusammenarbeit mit dem russischen Geheimdienst vorgeworfen.
Schönbohm äußerte sich frustriert über das Ausbleiben einer finanziellen Wiedergutmachung und verwies auf Prozesskosten von über 60.000 Euro. Der betroffene Sender ZDF bedauerte das Urteil, betonte jedoch, die Sendung habe niemals direkten Kontakt zu ausländischen Geheimdiensten suggeriert.
Mit dem Urteil wird Böhmermann untersagt, die Vorwürfe zu wiederholen. Schönbohm erhält zwar keine Entschädigung, doch das Gericht bestätigt die Beeinträchtigung seines Rufs. Der Fall zeigt die rechtlichen Grenzen von Satire in der öffentlichen Debatte auf.






