20 June 2026, 00:29

Köln und Düsseldorf planen legale Drogen-Konsumräume gegen Straßenkriminalität

Köln und Düsseldorf wollen den Crack-Handel legalisieren

Köln und Düsseldorf planen legale Drogen-Konsumräume gegen Straßenkriminalität

Die Oberbürgermeister von Köln und Düsseldorf treiben eine umstrittene Wende in der Drogenpolitik voran. Torsten Burmester und Stephan Keller wollen den Mikrohandel mit harten Drogen in ausgewiesenen Räumen innerhalb ihrer Städte legalisieren. Sie argumentieren, dass dies die Kriminalität verringern und die öffentlichen Belästigungen durch offenen Drogenkonsum eindämmen könnte.

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In Köln versammeln sich Crackabhängige häufig in Gegenden wie dem Neumarkt, um dort öffentlich zu rauchen. Anwohner und Geschäftsleute berichten von erheblichen Belastungen durch die ständige Anwesenheit von Konsumenten an Hauseingängen und Ladentüren. Das Problem hat sich verschärft, seit Crack Heroin als meistkonsumierte illegale Droge in großen deutschen Städten wie Hamburg, Berlin und Frankfurt abgelöst hat.

Um die Situation in den Griff zu bekommen, schlagen die Oberbürgermeister medizinisch betreute Zentren vor, in denen schwerstabhängige Nutzer kleine Mengen harter Drogen kaufen und verkaufen könnten. Das Personal in diesen Einrichtungen würde nach klaren rechtlichen Vorgaben arbeiten. Burmester und Keller haben den nordrhein-westfälischen Justizminister Benjamin Limbach offiziell gebeten, die Rechtmäßigkeit eines solchen Mikrohandels in Konsumräumen zu prüfen.

Stephan Keller ist überzeugt, dass dieser Ansatz die mit Sucht verbundene Straßenkriminalität reduzieren würde. Viele Abhängige finanzieren ihren Konsum derzeit durch aggressives Betteln, Diebstahl oder Prostitution. Durch die Verlegung des Handels in kontrollierte Umgebungen hoffen die Oberbürgermeister, den Druck auf öffentliche Räume zu verringern und die Sicherheit zu verbessern.

Der Vorschlag sieht vor, begrenzte Drogengeschäfte in überwachten Einrichtungen zuzulassen. Ziel ist es, die sichtbaren und sozialen Folgen des Crackkonsums in den Innenstädten anzugehen. Nun muss der Landesjustizminister prüfen, ob der Plan mit den geltenden Gesetzen vereinbar ist.

Quelle