17 June 2026, 17:55

Landshut reformiert Grundsteuer: Neue Bewertungsmaßstäbe ab 2025

Positive Conclusion Regarding Real Estate Tax Decisions

Landshut reformiert Grundsteuer: Neue Bewertungsmaßstäbe ab 2025

Der Stadtrat von Landshut hat die Bewertungsmaßstäbe für die Grundsteuer A und B im Zuge einer umfassenden Reform in Bayern angepasst. Die Änderungen wurden in der Oktober-Sitzung 2024 beschlossen. Neun Fälle werden nun von der Regierung von Niederbayern überprüft.

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Den Anstoß für die Reform gab ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im April 2018. Daraufhin verabschiedete der Bayerische Landtag im November 2021 ein neues Grundsteuergesetz, das auf einem Flächenmodell basiert. Ziel war es, automatische Steuererhöhungen durch steigende Immobilienpreise zu verhindern.

Im Frühjahr 2024 brachte die CSU-Landtagsfraktion Änderungen bei den Bewertungsmaßstäben auf den Weg. Der Landshuter Stadtrat setzte die Grundsteuer A anschließend auf 295 Prozent und die Grundsteuer B auf 483 Prozent fest.

Anfang Januar 2025 verschickte das kommunale Steueramt rund 30.000 Grundsteuerbescheide. Die Mitarbeiter bewältigten ein hohes Anrufaufkommen – im Schnitt 150 Gespräche täglich im Januar und Februar, 100 im März und etwa 50 in den Folgemonaten. Nur rund 200 Widersprüche wurden eingelegt.

Die neuen Sätze sollen die Grundsteuer in Landshut stabilisieren. Neun Fälle bedürfen einer weiteren Prüfung durch die übergeordneten Behörden. Die geringe Zahl an Widersprüchen deutet auf eine breite Akzeptanz der aktualisierten Bescheide hin.

Quelle