Merz blockiert Wahlalter 16: Warum 18-Jährige weiterhin allein wählen dürfen
Arnd JunckenMerz blockiert Wahlalter 16: Warum 18-Jährige weiterhin allein wählen dürfen
Bundeskanzler Friedrich Merz hat eine Absenkung des Wahlalters für Bundestagswahlen von 18 auf 16 Jahre ausgeschlossen. Diese Entscheidung trifft er trotz wachsender Forderungen nach einer Reform und bestehender Regelungen, die jüngeren Wählerinnen und Wählern in einigen Landes- und EU-Wahlen bereits das Stimmrecht einräumen. Merz betont, dass 18 Jahre nach wie vor die richtige Altersgrenze für die volle politische Teilhabe seien.
Aktuell dürfen in Deutschland nur Volljährige ab 18 Jahren an Bundestagswahlen teilnehmen. Dies entspricht dem Alter der vollen Geschäftsfähigkeit – ein Punkt, den Merz als zentral für seine Haltung hervorhebt. Er argumentiert, dass Wahlrecht und passive Wahlberechtigung weiterhin an die Volljährigkeit geknüpft bleiben sollten.
Mehrere Bundesländer ermöglichen 16-Jährigen bereits die Teilnahme an Kommunal- und Landtagswahlen. Dieselbe Altersgruppe darf zudem bei Europawahlen wählen. Dennoch zeigt sich Merz nicht überzeugt, dieses Recht auf Bundesebene auszuweiten.
Der Kanzler räumt zwar Gegenargumente ein, lässt sich davon bisher aber nicht umstimmen. Er beharrt darauf, dass mit 18 Jahren die volle rechtliche Verantwortung einhergehe – und dies die fairste Altersgrenze für nationale Wahlen darstelle.
Merz’ Position bedeutet, dass das Wahlalter für Bundestagswahlen vorerst bei 18 Jahren bleibt. Seine Begründung verknüpft politische Rechte mit der Volljährigkeit und lässt jüngeren Wählerinnen und Wählern damit vorerst keinen Zugang zu Bundestagswahlen. Die Debatte darüber dauert jedoch in jenen Bundesländern an, in denen 16-Jährige bereits bei anderen Wahlen ihre Stimme abgeben.






