Neue EU-Regel: Ab Juni brauchen Websites einen Kündigungsbutton für Verbraucher
Gotthilf WellerNeue EU-Regel: Ab Juni brauchen Websites einen Kündigungsbutton für Verbraucher
Ab dem 19. Juni ändert eine neue EU-Richtlinie die Art und Weise, wie Verbraucher Online-Verträge kündigen. Unternehmen in Deutschland müssen dann auf ihren Websites einen gut sichtbar platzierten „Kündigungsbutton“ anzeigen. Diese Regelung gilt für alle digitalen Verträge nach deutschem Recht.
Die Richtlinie wurde bereits in nationales Recht umgesetzt. Firmen müssen sicherstellen, dass der Button leicht auffindbar und ohne zusätzliche Schritte nutzbar ist – also nicht aufwendiger als der Vertragsabschluss selbst. Nach dem Klick müssen Verbraucher umgehend eine Bestätigung in speicherbarer Form, etwa per E-Mail, erhalten.
Das Widerrufsrecht selbst bleibt unverändert: Verbraucher haben weiterhin 14 Tage Zeit, um nach Vertragsunterzeichnung oder Erhalt der Ware zu kündigen. Fehlt der Button jedoch, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.
Auch andere EU-Länder müssen die Regelung einführen, doch nicht alle haben dies bisher umgesetzt. Bis dahin gilt die Pflicht nur dort, wo die nationalen Gesetze bereits angepasst wurden.
Ziel der Neuerung ist es, Online-Kündigungen für Verbraucher zu vereinfachen. Unternehmen müssen die Vorgaben bis zum Stichtag erfüllen, um eine Verlängerung der Widerrufsfristen zu vermeiden. Aktuell gilt die Regelung in Deutschland, während andere EU-Staaten voraussichtlich nachziehen werden.






