Oberärztin kämpft gegen fragwürdige Kündigung an Uni-Klinik Regensburg
Arnd JunckenOberärztin kämpft gegen fragwürdige Kündigung an Uni-Klinik Regensburg
Eine leitende Oberärztin wehrt sich vor dem Arbeitsgericht Regensburg gegen ihre Kündigung und argumentiert, dass das Verfahren fehlerhaft war. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf grundsätzliche Probleme bei der Entlassung von Führungskräften in bayerischen Universitätskliniken. Ihre Anwälte betonen, es gehe ihr um den Erhalt des Arbeitsplatzes – nicht um finanzielle Abfindungen.
Ursprünglich war die Ärztin fristlos entlassen worden, doch im Prozess wurden Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Begründung laut. Richter Felix Arnold monierte mehrere Verfahrensfehler, darunter vermutlich die Nichteinhaltung der zweiwöchigen Frist für eine solche Kündigung. Ungeklärt ist zudem, ob der medizinische Direktor der Klinik überhaupt die Befugnis hatte, sie zu entlassen.
Der Freistaat Bayern wirft der Ärztin Zeitbetrug vor und behauptet, sie habe unbegründet bezahlte Überstunden abgerechnet. Sie legte daraufhin eine detaillierte Aufstellung ihrer Tätigkeit im umstrittenen Zeitraum vor – inklusive Namen von Kollegen, Patienten und einer Pflegekraft, die ihre Angaben stützen. Die Vertreter des Landes wirkten sichtlich verunsichert, als sie ein Vergleichsangebot ablehnte.
Der Fall ähnelt anderen in Bayern, wo Universitätskliniken wie die LMU München oder Regensburg bereits wegen fragwürdiger Kündigungspraktiken in der Kritik standen. In den vergangenen zwei Jahren verhielt sich der Freistaat in solchen Konflikten meist neutral und unterstützte die Klinikleitungen, ohne öffentlich einzugreifen. Auch in München häufen sich Fälle mit vergleichbaren Verfahrensmängeln und schwachen Kündigungsgründen – ein Muster scheint sich abzuzeichnen.
Nun prüft das Gericht, ob die Kündigung der Ärztin wegen der Verfahrensfehler aufgehoben wird. Das Urteil könnte richtungsweisend für den Umgang bayerischer Kliniken mit Entlassungen von medizinischem Führungspersonal werden. Die Ärztin selbst zeigt sich entschlossen, ihren Posten zu behalten – eine finanzielle Entschädigung strebt sie nicht an.






