19 April 2026, 14:38

Regionalplan Landshut: Bürgerbeteiligung zur Energie- und Umweltpolitik gestartet

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Regionalplan Landshut: Bürgerbeteiligung zur Energie- und Umweltpolitik gestartet

Die zweite Phase der öffentlichen Anhörung zum aktualisierten Regionalplan Landshut hat offiziell begonnen. Der am 24. Oktober 2025 gestartete Prozess lädt Bürgerinnen, Bürger und Interessenvertreter ein, die vorgeschlagenen Änderungen zu prüfen – darunter zentrale Anpassungen in den Bereichen Energie- und Umweltpolitik. Die Entwurfsunterlagen liegen ab sofort im Landkreisamt zur Einsichtnahme aus.

Ein Schwerpunkt der überarbeiteten Planung ist Kapitel B VI Energie, das nun Vorranggebiete für den Ausbau von Windkraftanlagen ausweist. Zudem wurden in Kapitel B I Natur und Landschaft Anpassungen vorgenommen, die den erweiterten Umweltschutzaspekten Rechnung tragen. Der vollständige Änderungsentwurf inklusive Begründung und Umweltverträglichkeitsprüfung steht zur öffentlichen Einsicht bereit.

Die Anhörungsfrist läuft vom 10. November 2025 bis zum 30. Dezember 2025. In diesem Zeitraum können Betroffene und Interessierte schriftliche oder elektronische Stellungnahmen zu den geplanten Änderungen einreichen. Gemäß Artikel 16 Satz 3 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) müssen sich die Rückmeldungen jedoch streng auf die im Entwurf dargelegten Änderungen beziehen.

Teilnehmende sollten beachten, dass die Beteiligung am Verfahren nach Artikel 16 Absatz 1 Satz 3 BayLplG keine rechtlichen Ansprüche begründet. Eingänge nach dem 30. Dezember 2025 werden nur dann berücksichtigt, wenn sie auf spezifischen privatrechtlichen Ansprüchen beruhen. Persönliche Daten, die im Rahmen der Anhörung erhoben werden, werden entsprechend der Datenschutzrichtlinie des Regionalen Planungsverbands Landshut behandelt.

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Ziel des aktualisierten Regionalplans ist es, die Energiebedürfnisse mit dem Umweltschutz in Einklang zu bringen. Alle Stellungnahmen müssen bis zum 30. Dezember 2025 eingereicht werden, um in die Prüfung einbezogen zu werden. Die endgültigen Entscheidungen folgen nach Abschluss der Anhörungsphase.

Quelle