Vier Wochen alter Welpe ohne Papiere bei Zollkontrolle im Zug beschlagnahmt
Frauke MansVier Wochen alter Welpe ohne Papiere bei Zollkontrolle im Zug beschlagnahmt
Bei einer Zollkontrolle in einem Zug auf der Strecke von Tschechien nach Deutschland wurde ein nur vier Wochen alter Welpe entdeckt. Die Behörden griffen ein, nachdem festgestellt wurde, dass das Tier über keine ordnungsgemäßen Papiere und die für die Einreise erforderlichen Impfungen verfügte.
Der Welpe war in Cheb, Tschechien, für etwa 200 Euro gekauft worden. Bei der Grenzkontrolle stellten die Beamten fest, dass er weder über eine Tollwutimpfung und einen Mikrochip verfügte noch einen EU-Heimtierausweis besaß. Seit dem 30. Dezember 2014 ist in Deutschland die Einfuhr nicht geimpfter Hunde verboten.
Zudem war das Jungtier von seiner Mutter getrennt worden, was Bedenken hinsichtlich des Tierschutzes aufwarf. Der Transport eines so jungen Welpen ohne die Mutter gilt nach den Vorschriften als grausam. In der Folge übernahm das Veterinäramt des Landkreises Wunsiedel den Hund und brachte ihn in Quarantäne.
Der Besitzer muss nun die Kosten für die Quarantänezeit sowie die notwendigen Impfungen tragen. Der deutsche Zoll betonte, dass die Verhinderung der Einschleppung und Ausbreitung von Tollwut weiterhin oberste Priorität habe. Verstöße gegen tierschutz- und tiergesundheitsrechtliche Bestimmungen können mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro oder in schweren Fällen sogar mit Haftstrafen geahndet werden.
Der Welpe bleibt vorerst in Quarantäne und wartet auf die erforderlichen medizinischen Untersuchungen und Impfungen. Der Vorfall unterstreicht die strenge Durchsetzung der Vorschriften für die Einfuhr von Haustieren in Deutschland. Die Behörden überwachen weiterhin grenzüberschreitende Tiertransporte, um Krankheitsrisiken zu verhindern.






