Zoll deckt illegale Beschäftigung bei Regensburger Malerfirma auf
Zollbeamte des Zollamts Regensburg haben Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht bei zwei Mitarbeitern einer örtlichen Malerfirma aufgedeckt. Die Ermittlungen begannen, nachdem festgestellt wurde, dass die Arbeiter ohne gültige Genehmigung in Deutschland lebten.
Die beiden Maler, 34 und 43 Jahre alt, verfügten lediglich über befristete Aufenthaltstitel der Tschechischen Republik. Diese Berechtigungen erlaubten es ihnen jedoch nicht, für ein deutsches Unternehmen zu arbeiten. Um legal in Deutschland tätig zu sein, hätten sie einen deutschen Aufenthaltstitel benötigt.
Die Zollbehörden bemessen die Bußgelder nach der Dauer des illegalen Aufenthalts und den erzielten Einkünften. Der 34-Jährige musste ein Bußgeld von 2.300 Euro zahlen, während der 43-Jährige mit 300 Euro bestraft wurde. Beide wurden aufgefordert, das Land umgehend zu verlassen.
Die beiden Arbeiter mussten Deutschland unverzüglich verlassen. Die Strafen spiegeln ihren unerlaubten Aufenthalt und die illegale Beschäftigung wider. Der Fall unterstreicht, wie wichtig die richtigen Papiere bei einer Arbeitstätigkeit im Ausland sind.
