Zoll deckt massenhaft Mindestlohn-Verstöße in Gastronomie und Hotellerie auf
Arnd JunckenZoll deckt massenhaft Mindestlohn-Verstöße in Gastronomie und Hotellerie auf
Zollbehörden haben eine groß angelegte Kontrolle durchgeführt, um nicht angemeldete Beschäftigung und illegale Arbeit zu bekämpfen. Im Fokus stand die Einhaltung des Mindestlohns in Branchen mit hohem Risiko und häufigem Kundenkontakt. Über 3.000 Zollmitarbeiter waren bundesweit an der Aktion beteiligt.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) leitete die risikoorientierten Prüfungen, die sich auf Bereiche wie Gastronomie, Beherbergungsgewerbe und Fahrdienste konzentrierten. Die Prüfer deckten Verstöße auf, darunter falsche Einstufungen von Beschäftigten und ungenaue Arbeitszeiterfassungen. Wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz wurden sofort acht Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
In Landshut befragten 46 Zollbeamte fast 100 Arbeitnehmer und prüften über 20 Betriebsunterlagen. Nachkontrollen sollen nun Lohnabrechnungen und Finanzdokumente auswerten, um die Beschäftigungsverhältnisse zu überprüfen. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt derzeit brutto 12,82 Euro pro Stunde, in Branchen wie Pflege, Reinigung und Dachdeckerhandwerk gelten höhere Sätze.
Der Zoll veranstaltet zudem Informationsveranstaltungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Termine sind am 26. April in Altdorf und am 10. Mai in Passau geplant.
Bei den Kontrollen wurden zahlreiche Verstöße gegen Lohnvorschriften festgestellt, die vor Ort geahndet wurden. Weitere Prüfungen sollen die Einhaltung der Regelungen in Lohnabrechnungen und Buchführungsunterlagen sicherstellen. Arbeitgeber in den betroffenen Branchen müssen die aktualisierten Mindestlohnstandards zwingend einhalten.






