Festplattenfunde im Keller: Gemeinde gibt zu

Festplattenfunde im Keller: Gemeinde gibt zu
Eine bayerische Kommune hat eingeräumt, sensible Bürgerdaten unsachgemäß behandelt zu haben, nachdem Speichermedien in einem ungesicherten Keller zurückgelassen wurden. Die Vorfälle in Markt Kipfenberg wurden zunächst von einem ortsansässigen Bürger aufgedeckt und später vom Bürgermeister bestätigt. Nun prüfen die Behörden, ob die Gemeinde gegen die Meldepflichten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei Datenschutzverstößen verstoßen hat.
Die Probleme begannen, als ein Einwohner kommunale Datenträger in frei zugänglichen Kellerräumen eines Wohngebäudes entdeckte. Innerhalb von zwei Jahren geschah dies zweimal – der Bürger dokumentierte die Funde und informierte Mitte Dezember eine Nachrichtenwebsite.
Am 11. Dezember führte der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz eine Vor-Ort-Kontrolle durch, begleitet vom Bürgermeister. Sechs Tage später gab dieser eine Erklärung ab, in der er einräumte, dass die Geräte während Renovierungsarbeiten im Rathaus fälschlicherweise in einem Heizungskeller gelagert worden waren. Ein Mitarbeiter brachte sie später an denselben ungesicherten Ort zurück. Auf den Datenträgern befanden sich persönliche Daten von Kipfenberger Bürgern, was nach DSGVO eine „wahrscheinliche hohe Gefahr für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen“ darstellt. Der Bürgermeister bestätigte, dass der Heizungskeller nicht immer abgeschlossen war, sodass Unbefugte auf die Daten hätten zugreifen können. Bis zum 18. Dezember hatte die Gemeinde die Fragen der Website zu den Vorfällen nicht beantwortet.
Nach den DSGVO-Vorschriften reicht eine öffentliche Bekanntmachung unter Umständen nicht aus, wenn der Verstoß ein hohes Risiko birgt. Betroffene Bürger müssen direkt informiert werden – es sei denn, die Kommune kann nachweisen, dass die Gefahr nicht mehr besteht oder eine indirekte Benachrichtigung angemessen ist. Bei Nichteinhaltung könnte die Gemeinde nun verpflichtet sein, die Bürger direkt über die Folgen des Verstoßes zu unterrichten und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten bereitzustellen.
Der Kommune drohen mögliche DSGVO-Verstöße, nachdem Bürgerdaten in einem unverschlossenen Keller ungeschützt zurückgelassen wurden. Sollte ein Verstoß festgestellt werden, müssten die Verantwortlichen die betroffenen Personen möglicherweise direkt kontaktieren. Die Ergebnisse des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz werden zeigen, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.

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