Neue Rentenregeln 2026: Schwerbehinderte zahlen für frühen Ruhestand drauf

Neue Rentenregeln 2026: Schwerbehinderte zahlen für frühen Ruhestand drauf
Ab 2026 treten die neuen Rentenregeln voll in Kraft und verändern die Bedingungen, unter denen Menschen mit schweren Behinderungen in Rente gehen können. Wer 1964 oder später geboren wurde, muss mit strengeren Auflagen rechnen – darunter höhere Altersgrenzen und mögliche Abschläge. Die Reformen streichen bisherige Schutzklauseln und machen den vorzeitigen Ruhestand für viele teurer.
Das Renteneintrittsalter für schwerbehinderte Menschen ist schrittweise von 63 auf 65 Jahre angehoben worden. Bis 2026 wird diese Anpassung abgeschlossen sein und alle betreffen, die nach dem 31. Dezember 1963 geboren wurden. Die Jahrgänge ab 1964 sind die ersten, die ohne finanzielle Einbußen erst mit 65 in Rente gehen dürfen.
Um vorzeitig in den Ruhestand zu wechseln, müssen Betroffene einen Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent nachweisen sowie 35 Jahre an Versicherungsbeiträgen vorlegen. Selbst dann führt ein Renteneintritt mit 62 zu dauerhaften Abschlägen von bis zu 10,8 Prozent, was die monatlichen Zahlungen schmälert. Eine schwere Behinderung allein berechtigt nicht automatisch zum Bezug einer Erwerbsminderungsrente. Die bisherigen Übergangsregelungen, die es einigen ermöglichten, früher ohne hohe Verluste in Rente zu gehen, fallen weg. Wer vor 65 aufhört zu arbeiten, riskiert damit langfristige finanzielle Einbußen. Die Regierung rät, Rentenanträge mindestens drei Monate vor dem geplanten Renteneintritt einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Nicht alle Behinderungen erfüllen die strengen Kriterien für einen vorzeitigen Ruhestand. So qualifiziert etwa die Nutzung eines Rollstuhls nicht automatisch für die besonderen Merkzeichen nach den neuen Vorschriften.
Ab 2026 können schwerbehinderte Menschen der Jahrgänge 1964 und jünger nur noch mit 65 ohne Abschläge in Rente gehen. Ein vorzeitiger Ausstieg mit 62 ist zwar möglich, geht aber mit dauerhaften finanziellen Kürzungen einher – und erhöht damit das Risiko eines geringeren Einkommens im Alter. Der Wegfall der Übergangsregelungen bedeutet härtere Bedingungen für alle, die nicht bis zum regulären Renteneintrittsalter arbeiten können.

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