17 April 2026, 12:37

Zoll beschlagnahmt illegale Medikamentensendung aus Indien in der Oberpfalz

Schwarzer Hintergrund mit einem speziellen Steuerzeichen, das "Practitioner Dispensing Opium, Inc." lautet

Zoll beschlagnahmt illegale Medikamentensendung aus Indien in der Oberpfalz

Zollbeamte in der Oberpfalz haben ein Paket aus Indien beschlagnahmt, das 20 verschiedene Produkte enthielt – darunter Tabletten, Kapseln und Tropfen. Die von einer Privatperson bestellte Sendung verstieß gegen strenge Einfuhrbestimmungen für Arzneimittel.

Bei einer Kontrolle stellten die Beamten fest, dass es sich bei 17 der Produkte um verschreibungspflichtige oder apothekenpflichtige Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes handelte. Solche Medikamente dürfen nicht legal über den privaten Postverkehr aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland eingeführt werden. Ein weiteres Produkt wurde als nicht verkehrsfähiges Medizinprodukt eingestuft, während die beiden verbleibenden Artikel zwar nicht unter das Arzneimittelgesetz fielen, aber ebenfalls nicht eingeführt werden durften.

Sämtliche beschlagnahmten Waren wurden vernichtet. Der Empfänger muss nun mit weiteren Konsequenzen wegen des unerlaubten Imports rechnen.

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Sibylle Wohlmann, stellvertretende Leiterin des Zollamts Oberpfalz, betonte die Bedeutung solcher Kontrollen. Sie unterstrich, dass diese Überprüfungen unverzichtbar seien, um Verbraucher vor potenziell unsicheren oder illegalen Produkten zu schützen.

Nach den geltenden Vorschriften dürfen Medikamente nur bei zugelassenen Versandapotheken innerhalb der EU für den persönlichen Bedarf bestellt werden. Private Importe aus Ländern außerhalb des EU-Raums bleiben verboten.

Die Behörden erinnern Verbraucher daran, sich vor dem Online-Kauf von Arzneimitteln über die geltenden Regelungen zu informieren. Der Fall zeigt deutlich die Risiken auf, die mit der Bestellung beschränkter Waren bei Anbietern aus Drittstaaten verbunden sind. Alle beschlagnahmten Artikel wurden gemäß den gesetzlichen Vorgaben entsorgt.

Quelle